25.04.2024
Gashausschau

Nach dem DVGW Arbeitsblatt G 600 “Technische Regel für Gasinstallationen“ (TRGI) ist jeder Gebäudeeigentümer - Betreiber verpflichtet seine Hausgasleitungen einmal jährlich zu überprüfen.
Ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.
Spätestens im Schadensfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben.
Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.


Ihre Vorteile

- Höhere Sicherheit für Familie und Mieter
- Früherkennung von Schäden
- Vermeidung hoher Reparatur- und Folgekosten
- Erhöhung der Betriebssicherheit
- Technische Expertise
- Juristische Entlastung im Schadensfall durch den Nachweis der regelmäßig und sachkundig durchgeführten Prüfung
- Nachweis gegenüber dem Gebäudeversicherer

Im Zuge durchzuführenden Überprüfungsarbeiten an ihrer Gasfeuerstätte kann diese Überprüfungstätigkeit kostengünstig angeboten werden.



 

 
Kontakt

Andre Forrer
Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater (HwK)

Hauptstraße 75
32457 Porta Westfalica

Telefon:
+49 (0)571 50923985
Telefax:
+49 (0)571 50923987
Mobil:
+49 (0)171 9964750
E-Mail:
info@schornsteinfeger-forrer.de

 

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